Leistungen der Diensthaftpflicht
Die Haftpflicht versichert den Versicherungsnehmers in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit.
Die Versicherung zahlt gerechtfertigte Ansprüche. Ungerechtfertigte Ansprüche wehrt die Versicherung ab - wenn nötig, auch gerichtlich.
Falls es zum Rechtsstreit mit dem Anspruchssteller kommt, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt diese Kosten. So gewährt die Haftpflichtversicherung gewissermassen auch Rechtsschutz.
- Sie können die Versicherung zusammen mit der Privathaftpflichtversicherung abschließen.
- Und es kann der Verlust von Dienstschlüsseln, in der Regel bis zu 15.000 EUR begrenzt, versichert werden.
- Auch verschiedene andere Risiken können zusätzlich in den Vertrag aufgenommen werden.